Allgemeine Geschäftsbedingungen der al-to

 

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die al-to , geschäftsansässig: Am Filswehr 12, D- 73207 Plochingen (nachfolgend: al-to ), bietet die Reparatur von Anlagen, Systemen und Fahrzeugen aus dem Bereich der Rohrreinigung, Kanalreinigung und Sanierung an (nachfolgend: Anlagen und Systeme ) und verkauft auch selbst Produkte oder Ersatzteile für diese Anlagen und Systeme.

Daneben vermittelt al-to den Verkauf fremder Fahrzeuge und Anlagen ( gebraucht oder neu ).

1.2. Die nachfolgenden Bedingungen beschreiben, unter welchen Voraussetzungen Reparaturen durchgeführt, Handel mit eigener Ware betrieben und Fremd-Anlagen vermittelt werden. Sie regeln das Geschäftsverhältnis der al-to mit ihren Kunden.

1.3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personenvereinigungen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.4. Abweichende Bedingungen sowie Ergänzungen oder Änderungen gelten nur dann verbindlich, wenn sie von al-to schriftlich bestätigt werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

2. VERTRAGSABSCHLSS, RECHTLICHE STELLUNG VON al-to

2.1. Für Reparaturleistungen an Fahrzeugen und Anlagen aus dem Bereich der Rohr- und Kanalreinigung erstellt al-to dem Kunden zunächst ein Reparaturangebot, sofern der Kunde nicht darauf verzichtet. Mit schriftlicher oder mündlicher Beauftragung der Reparatur kommt ein dahingehender Reparaturauftrag zustande.

2.2. Für die Reparatur nutzt al-to Ersatzteile, die direkt vom Hersteller bezogen werden. Sofern möglich, stellt al-to dem Kunden für die Zeit der Reparatur ein Mietgerät entgeltlich zur Verfügung.

2.3. Bezüglich des eigenen Handels mit Waren aus dem Bereich der Rohr- und Kanalreinigung kommt ein entsprechender Kaufvertrag zwischen al-to und dem Kunden zustande. al-to erstellt auf Nachfrage des Kunden ein Angebot, das mit Bestellung verbindlich angenommen wird.

2.4. Sofern der Kunde fremde Anlagen erwerben will, erhält er von al-to alle erforderlichen Informationen und kann dahingehend seine Bestellung bei al-to aufgeben. Mit Bestätigung der Bestellung durch al-to oder Lieferung der Ware an den Kunden kommt der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und dem Eigentümer zustande.

al-to ist selbst nicht Partei des Kaufvertrages. Die Kaufpreiszahlung des Kunden erfolgt direkt an den Eigentümer.

al-to hat keinen Einfluss auf die Beschaffenheit und den Zustand der vermittelten Fahrzeuge und Anlagen. Jegliche Leistungen in Bezug auf den Verkauf erbringt al-to ausschließlich als Erfüllungsgehilfe des jeweiligen Eigentümers.

Für das Zustandekommen und die Abwicklung des Kaufvertrages gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Eigentümers/Herstellers.

3. EIGENTUMSVORBEHALT

3.1. Die Ware der al-to bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung des Kunden im Eigentum von al-to. Der Kunde darf die Ware nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits veräußern, verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für al-to vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, nicht al-to gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwirbt al-to Miteigentum an der neuen Sache.

3.2. al-to ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.

4. ENTSORGUNSVERPFLICHTUNG

Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, die von al-to eingebauten oder verkauften Produkte/Ersatzteile nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Voraussetzungen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Sollte der Kunde dies nicht akzeptieren, so erfolgt die Entsorgung des Gerätes durch al-to auf Kosten des Kunden.

5. VERGÜTUNG

5.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

5.3. al-to hat das Recht, erst gegen Vorauszahlung zu liefern.

5.4. Die Geldschuld des Kunden ist während des Verzugs mit 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der Bundeszentralbank zu verzinsen. al-to kann daneben auf Nachweis einen höheren Verzugsschaden geltend machen.

5.5. Der Kunde hat nur dann einen Aufrechnungsanspruch, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch al-to schriftlich anerkannt bzw. nicht bestritten werden.

5.6. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. HAFTUNG VON al-to

6.1. al-to übernimmt keine Haftung für Fehler in verwendeten/verkauften Produkten anderer Hersteller, deren Beschaffenheit bzw. die Dauer der Beschaffenheit.

6.2. al-to übernimmt für eigene oder fremde Ware keine Garantie- und Produkthaftung.

7. GEFAHRÜBERGANG / GEWÄHRLEISTUNG / VERJÄHRUNG

7.1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von al-to ist die Betriebsstätte der al-to. Sofern der Kunde die Versendung der Anlage wünscht, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Anlage mit Verlassen der Betriebsstätte auf den Kunden über. Nach Fertigstellungsanzeige und Abnahmeverzögerung aus Gründen, die al-to nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über.

7.2. Für Mängel bei Reparaturleistungen leistet al-to zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei al-to für die Nachbesserung zunächst mehrfach Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu geben ist. Bei Ersatzlieferung ist der Kunde zur Rückgabe des mangelbehafteten Produkts verpflichtet.

Ein Mangel ist nur gegeben, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

7.3. Der Kunde kann bei endgültig gescheiterter Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten,  die Vergütung mindern oder Ersatz der Aufwendungen geltend machen, die ihm durch die Beauftragung eines Dritten mit der Reparatur entstanden sind. Der Schadensersatz von al-to ist dabei auf die Höhe des Reparaturwertes begrenzt. Eine Haftung von al-to für Folgekosten jeglicher Art, z.B. Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, es sei denn die misslungene Nachbesserung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von al-to.

7.4. Sofern al-to Reparaturen an Softwareprodukten durchführen muss, beschränkt sich die Haftung von al-to auf die ordnungsgemäße Reparatur oder den ordnungsgemäßen Austausch des Produktes. Eine Haftung für eventuell daraus folgende Beschädigungen fremder Soft- oder Hardware besteht nicht.

7.5. Eine Haftung besteht insbesondere dann nicht, wenn Produktfehler auftreten oder wenn die technische Anwendbarkeit des Softwareprodukts durch systeminterne technische Fehler beim Kunden oder durch unsachgemäße Verwendung beschränkt oder ausgeschlossen wird.

7.6. Ferner ist eine Haftung für eine mangelhafte Reparatur dann ausgeschlossen, wenn die Mangelhaftigkeit durch den Einfluss fremder Soft- oder Hardware bedingt ist oder durch Dritte verursacht wurde.

7.7. Hat der Kunde auf ein schriftliches Reparaturangebot verzichtet und hat al-to die Reparatur durchgeführt, so kann er gegen den daraus resultierenden Zahlungsanspruch von al-to nicht die Einrede erheben, dass er vor Durchführung der Reparatur kein schriftliches Angebot erhalten hat.

7.8. Für Mängel an eigener Ware leistet al-to zunächst Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Ersatzlieferung ist der Kunde zur Rückgabe des mangelbehafteten Produkts verpflichtet.

Der Käufer hat im Rahmen der Mängelbeseitigung oder bei Rückabwicklung des Kaufvertrages keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz getätigter vergeblicher Aufwendungen. Insbesondere sind Ersatzansprüche wegen Beschädigungen an anderen Gegenständen oder Sachen des Kunden, deren Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigter er ist, ausgeschlossen, die durch den Einbau, die Nutzung oder die Mängelbeseitigung der Produkte mittelbar oder unmittelbar verursacht werden. Schadensersatzansprüche wegen groben Verschuldens bleiben von dieser Regelung unberührt.

7.9. Mängelansprüche des Kunden verjähren nach 12 Monaten. Dies gilt nicht bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch al-to und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

7.10. Der Kunde hat Mängel gegenüber al-to unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde spätestens 7 Tage nach Erhalt der Anlage, verdeckte Mängel spätestens 7 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Mängelrüge als verspätet i.S.d. § 377 HGB.

 

7.11. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

7.12. Der Rücktritt vom Vertrag durch Erklärung des Kunden ist ausgeschlossen, wenn dieser al-to an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nachhaltig hindert, sich vorsätzlich außer Stande bringt, die Leistung nicht mehr annehmen zu können, zur Gegenleistung nicht bereit oder in der Lage ist, oder sich in Annahmeverzug befunden hat, als der vom Schuldner nicht zu vertretende, zum Rücktritt berechtigende Zustand eingetreten ist.

7.13. Der Kunde hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.14. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und An- bzw. Abreisekosten, sind ausgeschlossen. al-to behält sich die Wahl einer Mängelbeseitigung oder Ersatzteillieferung vor.

7.15. al-to haftet für fahrlässige Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.16. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht keine Haftung.

7.17. Im Rahmen der vermittelten Kaufverträge mit dem Hersteller bzw. der Weitergabe von Fremdprodukten an den Käufer ist jegliche Haftung von al-to ausgeschlossen.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis ist Krefeld. Das gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Klausel wird durch eine dem wirtschaftlichem Sinn und Zweck der mangelhaften Klausel entsprechenden Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages ersetzt.

8.4. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der al-to können jederzeit von al-to geändert werden. 

 

Stand: 01. Januar 2015